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            "description": "Am 7. Oktober 2003 wird die dreiköpfige Familie, Mechthild Bucksteeg, Hartmut und Alja Nickel, mit einer Pumpgun in der Anwaltskanzlei von Hartmut Nickel in Overath (Nordrhein-Westfalen) erschossen. Die Täter sind der 45-jährige bekennende Rechtsextremist Thomas Adolf und seine damalige Lebensgefährtin, die 19-jährige Jennifer D. Der 61-jährige Hartmut Nickel hatte Jahre zuvor in einem Streit um Mietschulden von Thomas Adolf die Gegenseite vertreten. Als Mechthild Bucksteeg die Tür der Kanzlei öffnet, behauptet Thomas Adolf, er habe einen Termin bei Herrn Nickel. Als Frau Bucksteeg diese Behauptung im Kalender prüfen möchte, erschießt Adolf sie mit einer Pumpgun. Die 53-jährige Ehefrau ist sofort tot. Danach fesselt Jennifer D. den 61-jährigen Vater und die 26-jährige Tochter. Kurz darauf erschießt er Alja und Hartmut Nickel durch Kopfschüsse aus unmittelbarer Nähe. Der vorsitzende Richter äußert sich bei der Gerichtsverhandlung schockiert darüber, wie zynisch und menschenverachtend der Exsöldner bei der Tötung der beiden vorging. Dies zeigt sich laut Richter an dem „schrecklichen Satz“, den er Hartmut Nickel zurief, bevor er ihn erschoss: „Herr Nickel, was sind Sie doch für ein schlechter Mensch!“ Bei der Bluttat von Overath trägt Thomas Adolf am Hemdkragen SS-Runen. Am 14. Oktober werden der 49-jährige Rechtsextremist und seine 19-jährige Freundin, festgenommen. Kurz nach der Tat hatte Thomas Adolf in seinem Bekanntenkreis mit der Bluttat geprahlt. Im Gerichtsverfahren beschreibt der Täter sich selbst als „engagiertes Mitglied der Nazi-Szene“. Die psychiatrische Gutachterin stellt fest, „als der Angeklagte das Gewehr anlegte, da war er der Sturmbannführer“. Thomas Adolf betrachtete sich als Chef einer „SS-Division Götterdämmerung“, die vermutlich aber nur ihn selbst als Mitglied hatte. Zudem spricht er von einer Todesliste, die ihm von Mitgliedern dieser Division überreicht worden sei. Er hätte den Auftrag, die dort genannten Juristen, Politiker und Medienvertreter zu töten. Die Morde an der Familie Nickel nennt er eine „von mir selbst durchgeführte Maßnahme zur Gesundung des deutschen Volkes“, die „mehr als notwendig“ gewesen sei. Das Landgericht Köln verurteilt Adolf im Dezember 2004 wegen Mordes, mit besonderer Schwere der Schuld, zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese sei nötig, weil Adolf „den bewaffneten Kampf nach seiner Haftentlassung fortzusetzen gedenkt“, so die Richter. Die Komplizin erhält siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Strafkammer beschreibt im Urteil, die NS-Anschauung habe Adolf „ein Handeln mit Härte, Entschlossenheit und ungerührtem Vollstreckerwillen“ ermöglicht.\nTrotz dieser eindeutigen Beweislage wird der Dreifach-Mord in Overath bis heute nicht in der staatlichen Statistik rechts motivierter Tötungsdelikte aufgenommen. Im Gericht wird von Jennifer D. geschildert, dass Thomas Adolf „irgendwie an Geld kommen“ wollte – als Raubopfer hatte er den Anwalt Hartmut Nickel ausgewählt, den er für die Kündigung seiner Wohnung verantwortlich machte. Es ist schockierend, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Dreifach-Mord nicht in den Phänomenbereich des PMK-rechts zuordnet. Dass das Motiv für die Morde hauptsächlich darin liegen soll, dass Thomas Adolf den Rechtsanwalt und seine Tochter umbrachte, um den vorangegangenen Mord und eine Raubtat zu verdecken, ist nicht nachvollziehbar. Hier zeigt sich ein eklatantes Defizit der staatlichen Statistik: Da es sich nach Auffassung des Gerichts vordergründig um eine „Verdeckungstat“ gehandelt habe, tritt die rechtsextreme Motivation des Täters in den Hintergrund. Dabei verkennen sie jedoch die Tatsache, dass als Raubüberfälle getarnten Delikten oftmals durchaus ein politisches Motiv zugrunde liegt. Der ideologische Kontext von Thomas Adolf darf bei dieser furchtbaren Bluttat nicht ignoriert werden, hat sich doch gezeigt, wie niedrig dadurch seine Hemmschwelle zum Morden wurde.",
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                "description": "Seit Jahren beklagt die Amadeu Antonio Stiftung die große Diskrepanz zwischen der Anerkennung von Todesopfern rechter Gewalt durch staatliche Behörden und der Zählung durch unabhängige Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten.\n\nWo von der Bundesregierung lediglich 106 Tötungsdelikte als rechts motiviert gewertet werden, ergeben Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung eine weitaus höhere Zahl: Mindestens 213 Todesopfer rechter Gewalt seit dem Wendejahr 1990 sowie 13 weitere Verdachtsfälle.\n\nDie Recherche zu den Todesopfern rechter Gewalt stützt sich in der Regel auf Medienberichte, Monitoring durch Opferberatungsstellen und Recherchearbeiten von Journalistinnen und Journalisten sowie Gedenkinitiativen.",
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            "title": "Mechthild Bucksteeg",
            "description": "Am 7. Oktober 2003 wird die dreiköpfige Familie, Mechthild Bucksteeg, Hartmut und Alja Nickel, mit einer Pumpgun in der Anwaltskanzlei von Hartmut Nickel in Overath (Nordrhein-Westfalen) erschossen. Die Täter sind der 45-jährige bekennende Rechtsextremist Thomas Adolf und seine damalige Lebensgefährtin, die 19-jährige Jennifer D. Der 61-jährige Hartmut Nickel hatte Jahre zuvor in einem Streit um Mietschulden von Thomas Adolf die Gegenseite vertreten. Als Mechthild Bucksteeg die Tür der Kanzlei öffnet, behauptet Thomas Adolf, er habe einen Termin bei Herrn Nickel. Als Frau Bucksteeg diese Behauptung im Kalender prüfen möchte, erschießt Adolf sie mit einer Pumpgun. Die 53-jährige Ehefrau ist sofort tot. Danach fesselt Jennifer D. den 61-jährigen Vater und die 26-jährige Tochter. Kurz darauf erschießt er Alja und Hartmut Nickel durch Kopfschüsse aus unmittelbarer Nähe. Der vorsitzende Richter äußert sich bei der Gerichtsverhandlung schockiert darüber, wie zynisch und menschenverachtend der Exsöldner bei der Tötung der beiden vorging. Dies zeigt sich laut Richter an dem „schrecklichen Satz“, den er Hartmut Nickel zurief, bevor er ihn erschoss: „Herr Nickel, was sind Sie doch für ein schlechter Mensch!“ Bei der Bluttat von Overath trägt Thomas Adolf am Hemdkragen SS-Runen. Am 14. Oktober werden der 49-jährige Rechtsextremist und seine 19-jährige Freundin, festgenommen. Kurz nach der Tat hatte Thomas Adolf in seinem Bekanntenkreis mit der Bluttat geprahlt. Im Gerichtsverfahren beschreibt der Täter sich selbst als „engagiertes Mitglied der Nazi-Szene“. Die psychiatrische Gutachterin stellt fest, „als der Angeklagte das Gewehr anlegte, da war er der Sturmbannführer“. Thomas Adolf betrachtete sich als Chef einer „SS-Division Götterdämmerung“, die vermutlich aber nur ihn selbst als Mitglied hatte. Zudem spricht er von einer Todesliste, die ihm von Mitgliedern dieser Division überreicht worden sei. Er hätte den Auftrag, die dort genannten Juristen, Politiker und Medienvertreter zu töten. Die Morde an der Familie Nickel nennt er eine „von mir selbst durchgeführte Maßnahme zur Gesundung des deutschen Volkes“, die „mehr als notwendig“ gewesen sei. Das Landgericht Köln verurteilt Adolf im Dezember 2004 wegen Mordes, mit besonderer Schwere der Schuld, zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Diese sei nötig, weil Adolf „den bewaffneten Kampf nach seiner Haftentlassung fortzusetzen gedenkt“, so die Richter. Die Komplizin erhält siebeneinhalb Jahre Jugendstrafe. Die Strafkammer beschreibt im Urteil, die NS-Anschauung habe Adolf „ein Handeln mit Härte, Entschlossenheit und ungerührtem Vollstreckerwillen“ ermöglicht.\nTrotz dieser eindeutigen Beweislage wird der Dreifach-Mord in Overath bis heute nicht in der staatlichen Statistik rechts motivierter Tötungsdelikte aufgenommen. Im Gericht wird von Jennifer D. geschildert, dass Thomas Adolf „irgendwie an Geld kommen“ wollte – als Raubopfer hatte er den Anwalt Hartmut Nickel ausgewählt, den er für die Kündigung seiner Wohnung verantwortlich machte. Es ist schockierend, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Dreifach-Mord nicht in den Phänomenbereich des PMK-rechts zuordnet. Dass das Motiv für die Morde hauptsächlich darin liegen soll, dass Thomas Adolf den Rechtsanwalt und seine Tochter umbrachte, um den vorangegangenen Mord und eine Raubtat zu verdecken, ist nicht nachvollziehbar. Hier zeigt sich ein eklatantes Defizit der staatlichen Statistik: Da es sich nach Auffassung des Gerichts vordergründig um eine „Verdeckungstat“ gehandelt habe, tritt die rechtsextreme Motivation des Täters in den Hintergrund. Dabei verkennen sie jedoch die Tatsache, dass als Raubüberfälle getarnten Delikten oftmals durchaus ein politisches Motiv zugrunde liegt. Der ideologische Kontext von Thomas Adolf darf bei dieser furchtbaren Bluttat nicht ignoriert werden, hat sich doch gezeigt, wie niedrig dadurch seine Hemmschwelle zum Morden wurde.",
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